Die Fraktionen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD haben gestern einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags eingebracht (Drs. 19/2786). Dieser enthält erhebliche Verschärfungen der Sanktionen für den Fall, dass ein Mitglied des Landtags angeblich dessen Ordnung oder Würde verletzt. Neben dem Ordnungsruf sollen künftig auch die Wortentziehung, die Festsetzung eines Ordnungsgeldes und der Ausschluss von Sitzungen möglich sein.
Die Neufassung der Geschäftsordnung wurde von den Fraktionen der Altparteien gegen die Stimmen der AfD beschlossen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Einmal mehr haben sich die Altparteien als undemokratisches Kartell erwiesen, das seine Macht gegen die Opposition zementieren möchte. Die AfD wurde bei der Vorbereitung dieser Geschäftsordnungsänderungen nicht einbezogen, und durch die Neudefinition des Alterspräsidenten nach Dauer der Landtagszugehörigkeit statt wie bisher nach Lebensjahren soll ein AfD-Alterspräsident auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden.
Besonders perfide sind die Zwangsmaßnahmen gegen Abgeordnete: Zukünftig soll bei missliebigen Äußerungen ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro und im Wiederholungsfall von 4.000 Euro verhängt werden können. Sogar ein Ausschluss von bis zu zehn Sitzungen soll möglich sein! Damit ist der Willkür des herrschenden Parteienkartells Tür und Tor geöffnet, denn die AfD ist im Präsidium des Landtags nicht vertreten. Und durch den Sitzungsausschluss kann die Opposition über einen langen Zeitraum faktisch eliminiert werden.
Die Altparteien haben die Würde des Hohen Hauses verletzt und unserer Demokratie massiven Schaden zugefügt. Das bayerische Volk wird diesen Machtmissbrauch jedoch nicht dauerhaft dulden!“