Die AfD-Fraktion hatte im Juni einen Antrag mit dem Titel „Hochwasserhilfen für landwirtschaftliche Betriebe erhöhen!“ im Bayerischen Landtag eingereicht (Drs. 19/2632). In diesem forderte sie die Staatsregierung auf, die Schadensobergrenze bei der Hochwasser-Soforthilfe für Landwirte auf 200.000 Euro anzuheben und bei versicherbaren Schäden bis zu 50 Prozent des Schadens mit staatlichen Mitteln auszugleichen.
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ralf Stadler, äußert sich dazu wie folgt:
„Laut Bayerischem Bauernverband sind rund 3.000 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern von dem verheerenden Hochwasser betroffen. Auch zuvor schon hatte das Ausmaß an Unwetterschäden im Freistaat dramatisch zugenommen: Lag die versicherte Schadenssumme 2022 noch bei 696 Millionen Euro, so stieg sie im vergangenen Jahr auf 2,05 Milliarden Euro. Bayern verzeichnet die bei weitem höchsten Schäden im Vergleich mit den anderen Bundesländern, unterstützt diese aber am stärksten über den Finanzausgleich. Daher fordern wir als AfD-Fraktion ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Schadensregulierung.
Darüber hinaus treten wir dafür ein, dass Landwirte und andere Selbstständige gleichgestellt werden. Leider haben die Regierungsparteien sowie auch SPD und Grüne gestern unseren Vorschlag abgelehnt, die Hochwasserentschädigung für Landwirte auf 200.000 Euro anzuheben. Nur die AfD steht für eine gerechte Entschädigung aller Leistungsträger.“