Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag reagiert mit ihrem am 8. Mai eingereichten Antrag auf die massiv gestiegene Zahl tätlicher Angriffe auf ihre Politiker sowie die häufigen Sachbeschädigungen ihrer politischen Werbemittel, deren Anzeige zumeist erfolglos bleibt.
Für gewalttätige Angriffe auf Politiker soll eine strafverschärfende Qualifikation geschaffen werden, die sowohl der erhöhten Gefährdung der Opfer als auch der hohen kriminellen Energie der Täter Rechnung trägt. Die AfD fordert auch, die Ermittlungsansätze zu optimieren, um politisch motivierte Taten künftig besser aufzuklären und die extremistischen Strukturen dahinter aufzudecken. Der Straftatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, § 304 StGB, könnte um das Merkmal „Gegenstände, welche der politischen Wahlwerbung dienen“ ergänzt werden.
Rene Dierkes erklärt dazu als rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Folgendes:
„Nach dem Überfall auf den sächsischen SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke sowie auf einen Wahlkampfhelfer der Grünen in Dresden ist das Entsetzen über diese Vorfälle groß. Zu Recht wird ein besserer Schutz von Politikern und ein hartes Durchgreifen gegen die Täter gefordert. Kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit dringt jedoch, dass die AfD weit mehr als andere Parteien Gewaltstraftaten ausgesetzt ist. Die Angriffe auf unseren Vorsitzenden Tino Chrupalla in Ingolstadt und unseren bayerischen Landtagsabgeordneten Andreas Jurca in Augsburg sind bis heute nicht aufgeklärt. Wenn die Grünen für sich beanspruchen, am meisten von Straftaten gegen Parteien betroffen zu sein, so ist das Augenwischerei, denn sie führen die Liste nur aufgrund von sog. Äußerungsdelikten an, die sie seit 2023 vermehrt zur Anzeige bringen: 947 Fälle im Vergleich zu 391 im Jahr 2022. Bei den Gewaltdelikten lag das Verhältnis zwischen AfD und Grünen 2019 bei 105 zu 23, 2020 bei 118 zu 35, 2021 bei 120 zu 42, 2022 bei 40 zu 51 und 2023 bei 86 zu 62. Von unseren Wahlkampfplakaten bleibt kaum eines heil, und längst nicht alle Sachbeschädigungen werden von unseren Wahlkampfhelfern wegen der Aussichtslosigkeit des Ermittlungserfolgs auch angezeigt.“