Die AfD-Fraktion reagiert auf die massiv gestiegenen Zahlen bislang strafunmündiger Delinquenten. Bislang können Jugendliche vor Erreichen des 14. Lebensjahres strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie als strafunmündig gelten. Zur Einführung des Strafgesetzbuches 1871 lag die Strafmündigkeit noch bei 12 Jahren; in der aktuell gültigen Fassung von 1953 wurde diese auf 14 Jahre angehoben. Die Norm stammt aus einer komplett anderen Zeit, in der manches undenkbar war, was heute bedauerlicherweise Alltagsrealität ist, darunter schwere Kriminalitätsdelikte von Heranwachsenden. Daher fordert die AfD-Fraktion in zwei Anträgen, die sie nächste Woche in den Landtag einbringen wird, die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Rene Dierkes, erläutert dies wie folgt:
„Meine Anfrage an die Bayerische Landesregierung vom 29.03.2024 ergab, dass im Bereich schwerer Gewaltkriminalität seit dem Jahr 2014 die Anzahl tatverdächtiger bayerischer Schüler unter 14 Jahren von 237 auf 566 im Jahr 2023 anstiegen ist, sich mithin mehr als verdoppelt hat. Lag der Anteil ausländischer Tatverdächtiger unter 14 im Jahr 2014 noch bei etwa 15 Prozent, so betrug diese Zahl 2023 bereits rund 36 Prozent, wobei Personen syrischer, rumänischer und irakischer Nationalität am stärksten vertreten sind.
Die Gründe für diesen sprunghaften Anstieg mögen vielfältig sein. Migration, Social Media, eine allgemein feststellbare Enthemmung, fehlendes Kommunikationsvermögen und vieles mehr. Der Gesetzgeber muss nun die nötigen Konsequenzen ziehen. Unsere gegenwärtige Gesetzgebung stammt zum Teil noch aus einer funktionierenden Gesellschaft. Das ist nicht mehr so, und dieser Situation muss Rechenschaft getragen werden – und zwar nicht nur mit dem Schmusekurs von Integrations- und Anger-Management-Seminaren, sondern auch mit harten und konsequenten Mitteln des Strafrechts.“
Zu unseren Anträgen:
Antrag_19-2037_Herabsetzung_Strafmündigkeit _12 Jahre
Antrag_19-2034_Anwendung_Erwachsenenstrafrechts_Straftaetern_ab_18_Jahren