Die Fraktionen der Altparteien beabsichtigen eine Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 19/676). Ihr Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Art. 4a vor, der Ordnungsmaßnahmen gegen Landtagsmitglieder ermöglicht. Bei einer Verletzung der Würde des Landtags in einer Plenarsitzung sollen Ordnungsgelder von 2.000 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 4.000 Euro verhängt werden dürfen. Außerdem soll ein Abgeordneter von der Teilnahme an bis zu 10 Plenarsitzungen ausgeschlossen werden können, wenn die Vollversammlung dies beschließt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Geht es nach der Landtagspräsidentin Ilse Aigner, soll die Liberalitas Bavariae bald der Vergangenheit angehören. Während die AfD-Fraktion auch in der neuen Legislatur schon längst für die Bürger Bayerns tätig ist und z.B. einen Gesetzentwurf für ein Minarett-Verbot vorgelegt hat, wollen die Kartellparteien als erste Maßnahme die freie Rede im Parlament noch weiter einschränken. Es geht ihnen nur um die Zurückdrängung des wachsenden Einflusses der AfD als größter Oppositionsfraktion.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Angriff auf die repräsentative Demokratie und auf den Pluralismus! Der politische Diskurs im Parlament soll über Ordnungsgelder und Sitzungsausschlüsse gesteuert werden. Sachliche Auseinandersetzung mit legitimer Kritik ist nicht erwünscht: Man will AfD-Abgeordnete nicht mehr nur willkürlich rügen, sondern auch noch finanziell bestrafen!
Wir lehnen dieses undemokratische Machwerk ab und weisen darauf hin, dass uns alle Unterdrückungsversuche in der Vergangenheit nur noch stärker gemacht haben!“