Die AfD-Fraktion hat für die heutige Plenarsitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung eingereicht. Darin fordert sie die Aufnahme eines Minarett-Verbots.
Zur Begründung führt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, folgendes aus:
„Die Errichtung von Minaretten gefährdet den historisch gewachsenen Charakter der bayerischen Ortsbilder. Zudem bringen sie nach islamischem Verständnis einen Herrschaftsanspruch der Muslime gegenüber den ‚Ungläubigen‘ zum Ausdruck.
Die AfD weist solche Machtdemonstrationen, die mit einer säkularen Gesellschaftsordnung unvereinbar sind, zurück. Daher haben wir im Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Minarett-Verbot in der Bayerischen Bauordnung vorsieht. Das in dieser ausgesprochene, rein ästhetisch motivierte Verbot einer Zerstörung des kulturellen und geschichtlichen Charakters des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1, Art. 8, Abs. 3) wird durch die Feststellung ergänzt, dass auch die Errichtung von Minaretten eine solche Zerstörung bedeutet (Abs. 4). Daher dürfen für diese keine Baubewilligungen mehr erteilt werden. Die Religionsfreiheit von Muslimen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da Minarette keine zwingend notwendigen baulichen Bestandteile von Moscheen sind.
Die Bayerische Verfassung verpflichtet den Freistaat zum Schutz unserer Kultur. Als bayerische Heimatpartei nehmen wir diese Verpflichtung sehr ernst. Wir sagen Ja zur Religionsfreiheit, aber Nein zu Überfremdung und religiösen Herrschaftsansprüchen.“