Das Verwaltungsgericht München hat einen Eilbeschluss gefasst, der es dem Landkreis Wolfratshausen untersagt, der Gemeinde Greiling zwangsweise Asylbewerber zur Unterbringung zuzuweisen (Aktenzeichen M 23 E 23.5726). Der AfD-Landtagsabgeordnete Rene Dierkes will nun von der Staatsregierung wissen, ob weitere Klagen dieser Art anhängig sind. Darüber hinaus fragt er nach den Plänen der Staatsregierung für den Fall, dass immer mehr Kommunen beginnen, die Aufnahme von Asylbewerbern aufgrund erschöpfter Unterbringungsmöglichkeiten zu verweigern.
Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayrischen Landtag, erklärt dazu folgendes:
„Zwangszuweisungen von Asylbewerbern müssen nicht hingenommen werden! Dieser Beschluss und das Urteil, das ihm folgen wird, stärken die bayerischen Kommunen, den Rechtsstaat und die Bürger. Denn sie verdeutlichen, dass die Gemeinden niemanden unterbringen müssen, den sie nicht aufnehmen können. Auch wenn verschiedene Regierungsbehörden so tun, als müssten sie das. Kommunen, die über keine Unterbringungskapazitäten mehr verfügen, sehen jetzt ein Licht am Ende des Tunnels staatlicher Asyl-Zumutungen. Das Verwaltungsgericht München hat mit seinem Beschluss vielen Bürgermeistern und Gemeinderäten den Rücken gestärkt. Widerstand lohnt sich also, und andere Gemeinden können sich daran ein Beispiel nehmen.
Diese gute Nachricht verbreitet sich gerade wie ein Lauffeuer in den Kommunalverwaltungen. Mancher Bürgermeister, der bisher glaubte, er müsse sein ‚Kontingent‘ versorgen, egal wie es um die Finanzen seiner Gemeinde bestellt ist, kann jetzt aufatmen. Die Erkenntnis ‚Wir brauchen das gar nicht zu schaffen‘ setzt endlich ein.
Ich fordere die Staatsregierung auf, nun auch die Konsequenzen daraus zu ziehen und illegale Migranten abzuschieben.