Am vergangenen Wochenende trafen sich in München die digitalpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen des Bundestags sowie der Landtage zu einer digitalpolitischen Tagung. Als Leitlinien wurden die Prinzipien der Datensouveränität, der Digitalisierung im Interesse der Bürger und der Datensparsamkeit festgelegt.
Der stellvertretende Vorsitzende und digitalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, erklärt dazu folgendes:
„Die Digitalisierung muss grundsätzlich dem Bürger dienen und darf nicht im Interesse der Politik oder der Softwarekonzerne erfolgen. Daher muss der Bürger als Dateneigentümer der Souverän über seine Daten bleiben. Er entscheidet im Rahmen der geltenden Gesetze über die Herausgabe seiner Daten. Der Staat soll immer auch eine analoge Alternative zur Datenverarbeitung bereithalten.
In Deutschland erhobene Daten sollen möglichst dezentral – auf jeden Fall aber in unserem Land – gespeichert werden. Sie sind stets wirksam zu verschlüsseln. Dabei ist der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten.
Um die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen, ist eine weisungsungebundene Kontrollbehörde zu schaffen, die von den Oppositionsparteien im Bundestag besetzt wird. Initiativen etwa der EU oder anderer supranationaler Organisationen, die diese Prinzipien verletzen, dürfen nicht umgesetzt werden. Jeder Zensur und jeder weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit treten wir entgegen.
Als AfD setzen wir für einen schlanken Staat ein. Dieser bietet dem Bürger Serviceleistungen an, anstatt ihn zu überwachen und zu bevormunden.“
Franz Bergmüller, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion, ergänzt dazu als Arbeitskreisleiter für Wirtschaft, Digitales, Tourismus, Wohnen, Bauen, Verkehr:
„Den Bürgern müssen endlich wie in Estland sämtliche lebensnahen Dienstleistungen elektronisch zugänglich gemacht werden. Da stecken viele Kommunen noch in den Kinderschuhen. Die Programme müssen kompatibel bzw. möglichst bundeseinheitlich sein, außer dort, wo sie den Föderalismus berühren. Damit könnte eine Behördenentlastung einhergehen, wenn auch die internen Prozesse digitalisiert werden.“