In New York City soll ein Großteil der Airbnb-Angebote gerichtlich verboten werden. Neben einer verpflichtenden Registrierung von Gastgebern sollen Vermietungen von einer Dauer von weniger als 30 Tagen nur noch dann erlaubt sein, wenn der Gastgeber selbst mit in der Wohneinheit anwesend ist. Zudem darf die Grenze von zwei Gästen nicht überschritten werden. Nach dieser Entwicklung in New York City werden jetzt auch entsprechende Debatten in Deutschland erwartet.
Dazu Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender, wohnungs- und tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Die aktuellen Ereignisse in New York City zeigen eindrücklich die Problematik auf, die Plattformen wie Airbnb auch in Deutschland mit sich bringen. In vielen Städten herrscht akuter Wohnraummangel. Die Verhinderung der dauerhaften Nutzung von dringend benötigtem Wohnraum zugunsten kurzfristiger touristischer Vermietung ist in der aktuellen Ausgestaltung nicht mehr tragbar. Daher ist es auch in unserem Land an der Zeit, ähnliche Maßnahmen durchzusetzen.
Eine umfassende Registrierungspflicht von Gastgebern sowie klare Regelungen zur erlaubten Vermietung sind erste Schritte in die richtige Richtung. Gerade angesichts der derzeitigen Wohnungssituation können wir nicht zulassen, dass Wohnraum auf den Schwarzmarkt verschwindet, ohne dass die dort gewonnenen Einkünfte ordnungsgemäß versteuert werden, und ohne Auflagen, wie sie für Hotels gelten.
Für ein Tourismusland wie Bayern braucht es faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter! Hier müssen angemessene und gleiche Rahmenbedingungen für alle Arten von touristischen Vermietungen eingeführt werden!“