Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat heute im Haushaltsausschuss des Landtags scharfe Kritik am Universitätsklinikagesetz geübt. Das verfassungsrechtlich garantierte Prüfungsrecht des ORH werde unzulässig eingeschränkt, so die Begründung. Damit bestätigt der Oberste Rechnungshof die Position der AfD.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ferdinand Mang, erklärt dazu folgendes:
„Der Oberste Rechnungshof hat heute, neben dem von der Staatsregierung geplanten Universitätsklinikagesetz, auch das bereits verabschiedete Hochschulinnovationsgesetz scharf kritisiert, da es sein Prüfungsrecht einschränkt. Das Prüfungsrecht des ORH ist jedoch in der Bayrischen Verfassung verankert – ohne Wenn und Aber!
Die ‚Gründe‘, warum die Staatsregierung in beiden Gesetzen die Prüfung durch den ORH einschränken will, sind nicht stichhaltig: Die Regierungsfraktionen sprachen von angeblichen ‚Fesseln‘ der Wirtschaft. Beim ORH handelt es sich jedoch nicht um einen Störfaktor, sondern um ein Kronjuwel unseres Rechtsstaates.“
Die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Katrin Ebner-Steiner, stimmt ihm zu:
„Wieder einmal wird unsere Verfassung von der Staatsregierung mit Füßen getreten, wie wir es vom Verfassungsbrecher Söder schon gewohnt sind. Der Präsident des ORH hat bereits am 24. Oktober in einem Schreiben an Staatsminister Markus Blume seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass auch mit der Neuregelung des BayUniKlinG keine Finanzkontrolle durch den ORH mehr sichergestellt sei.
Die AfD-Fraktion hat daraufhin sofort am folgenden Tag einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes vorgelegt, in dem wir für Rechtssicherheit sorgen. Leider wurde unser Antrag pauschal abgelehnt.
Da die Staatsregierung offenbar nicht gewillt ist, die Verfassung zu respektieren, wird die AfD-Fraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zunächst Klage gegen das Hochschulinnovationsgesetz einreichen. Die Prüfungsmöglichkeiten des ORH müssen vollumfänglich gewährleistet werden!“