Aufgrund des 8. EU-Sanktionspakets gegen Russland ist seit dem 7. Oktober auch die Rechtsberatung russischer Unternehmen verboten. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat diese Maßnahme scharf kritisiert. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann aufgefordert, „für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und uneingeschränkter Berufsausübungsfreiheit der Anwaltschaft einzustehen“.
Das Justizministerium teilte nun mit, dass es sich bei den Verhandlungen „für die Nicht-Aufnahme dieses Verbots in das 8. Sanktionspaket eingesetzt“ habe. Jedoch konnte sich Deutschland „mit dieser Position auf europäischer Ebene nicht durchsetzen.“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Das neue Sanktionspaket verstößt massiv gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Es dürfte aus verfassungsrechtlichen Gründen in Deutschland keine Anwendung finden. Zahlreiche Rechtsbegriffe bleiben unbestimmt, und eigentlich verbotene Rechtsberatungen können in Einzelfällen von den Behörden doch wieder genehmigt werden. Damit ist staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.
Im Grunde sieht das Justizministerium die Verfassungswidrigkeit seiner eigenen Regeln sogar ein, wenn es sagt, es ‚habe sich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchsetzen können‘.
Doch dieses Eingeständnis macht die Situation nur noch schlimmer: Das Grundgesetz ist für die Bundesregierung offenbar nur ein Stück Verhandlungsmasse. Und wenn die EU-Kommission es wünscht, wirft die Ampel-Koalition unsere Verfassung mal eben über den Haufen.
Als Rechtsstaatspartei beseht die AfD auf der kompromisslosen Geltung des Grundgesetzes! Dazu gehört selbstverständlich auch die Berufsfreiheit der Anwälte. Die verfassungswidrigen Bestimmungen müssen unbedingt zurückgenommen werden!“