Mit den Worten „Ihr scheiß Weißen“ beleidigte eine Südafrikanerin ihren Vermieter und eine Nachbarin im Frühjahr 2019 in Lindau. Jedoch wurde die antiweiße Rassistin immer noch nicht abgeschoben, obwohl sie für ihre Straftat bereits vor über zwei Jahren rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Dies geht aus der Antwort der Söder-Regierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoph Maier (AfD) hervor.
Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, kommentiert diesen Fall wie folgt:
„Es scheint keine Rolle zu spielen, wie rassistisch und kriminell sich manche Ausländer in Deutschland verhalten. Eine Abschiebung erfolgt so gut wie nie. Dies geht auch aus weiteren Anfragen hervor, die ich an die Söder-Regierung gerichtet habe. In diesem Fall habe die Ausländerin ‚Einwände gegen ihre Abschiebung vorgebracht‘, die nun überprüft würden. Weitere Informationen will die Staatsregierung unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte nicht herausgeben. Bereits im Dezember 2021 hatte die südafrikanische Straftäterin gegen ihre drohende Abschiebung geklagt. Der Fall zieht sich also schon über Jahre hin.
In der amtlichen Statistik für das Jahr 2019 erschien die Beleidigung ‚Ihr scheiß Weißen‘ aus dem Munde der Afrikanerin übrigens als ‚politisch motivierte Straftat – rechts‘. So werden die offiziellen Zahlen also verfälscht, um das erwünschte Bild einer rechtsextremen Bedrohung zu erzeugen, für die in Politik und Medien allerdings nur Deutsche verantwortlich gemacht werden.
Mit der Duldung ausländischer Krimineller in Deutschland muss endlich Schluss sein! Straffällig gewordene Ausländer, insbesondere mit einer antideutschen Gesinnung, müssen konsequent ausgewiesen werden!“