Wegen eines positiv auf Corona getesteten Schülers darf nicht die ganze Schulklasse in Quarantäne geschickt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kürzlich in einem wegweisenden Berufungsurteil entschieden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Augsburg die pauschale Isolationsanordnung noch gebilligt.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„Das sensationelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg für die Freiheit und eine Niederlage für die bürgerfeindliche Corona-Politik der Staatsregierung. Erneut wurde eine willkürliche Anordnung Söders für rechtswidrig erklärt: Pauschale Quarantäneverfügungen sind unzulässig. Eine konkrete Infektionsgefahr muss im Einzelfall erwiesen werden. Und wenn dies nicht möglich ist, geht die Unsicherheit zu Lasten der Behörden. Das heißt: Im Zweifel für die Freiheit! Die Regierung darf die Bürger nicht aufgrund von haltlosen Vermutungen einsperren.
Ich fordere die Staatsregierung auf, die Konsequenzen aus dem Scheitern ihrer verfassungswidrigen Politik zu ziehen und neuerliche Willkürmaßnahmen ab Herbst auszuschließen. Nach Söders notorischen Rechtsbrüchen kann es kein ‚Weiter so‘ geben!“