Der Haushalt für 2022 ist offensichtlich verfassungswidrig, da er gegen die Schuldenbremse verstößt. Die AfD-Fraktion hat daher Klage eingereicht. Offenbar war der Söder-Regierung ein Verfassungsbruch aber nicht genug: Das von Hubert Aiwanger geführte Wirtschaftsministerium hat dem Haushaltsausschuss des Landtags rechtswidrige Beschlussempfehlungen erteilt. Die Anträge der AfD wurden unzulässig bewertet und abgelehnt. Das Staatsministerium hat sich hier strikt neutral zu verhalten.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ferdinand Mang, erläutert dies wie folgt:
„Die Staatsregierung hat wieder einmal gegen das Neutralitätsgebot der Exekutive verstoßen, das in der Bayerischen Verfassung verankert ist. Söder und Aiwanger haben anscheinend kein Problem damit, staatliche Behörden parteipolitisch zu missbrauchen.
Die CSU betrachtet Bayern als ihr Eigentum und nutzt den Verwaltungsapparat des Freistaates zu ihrem Vorteil. Wer glaubt, dass die Maskenskandale oder andere Amigo-Seilschaften der Vergangenheit angehören, muss nun erkennen, dass die CSU weiterhin selbstherrlich in Bayern die Verfassung bricht.“
Die ebenfalls klagende finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Katrin Ebner-Steiner, führt dazu folgendes aus:
„Von der CSU sind wir es leider gewohnt, dass sie die bayerischen Behörden für ihre Zwecke missbraucht. Wie schnell aber auch die Freien Wähler dieses Gebaren übernommen haben, ist schockierend. Herr Aiwanger war einst gegen den Filz der CSU angetreten – heute ist er genauso ein Amigo wie die Funktionäre seines Koalitionspartners.
Wir werden nun vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof feststellen lassen, dass dieses Verhalten gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstößt. Zudem lassen wir klären, ob dadurch womöglich der gesamte Haushalt verfassungswidrig wurde.
Einmal mehr zeigt sich, dass in Bayern nur noch die AfD für Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue eintritt.“