Die ehemaligen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen die hohen Provisionen behalten, die sie im Zuge der CSU-Maskenaffäre kassiert haben. Der Bundesgerichtshof verwarf die Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft in letzter Instanz. Sauter hatte für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken eine Gewinnbeteiligung von 1,24 Millionen Euro erhalten; Nüßleins Honorar betrug 660.000 Euro.
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, äußert sich dazu als Mitglied des Untersuchungsausschusses „Maske“ wie folgt:
„Formal sind die enormen Provisionen nicht zu beanstanden, die die früheren CSU-Amigos Sauter und Nüßlein für ihre Masken-Deals bekommen haben. So hat der BGH nun also entschieden. Um den Tatbestand der Korruption zu erfüllen, hätten sie Gegenleistungen für Handlungen einstecken müssen, die unmittelbar mit der Wahrnehmung ihres Mandats verbunden sind. Hier haben sie jedoch nur ihre ‚guten‘ bzw. profitablen Kontakte als Abgeordnete ausgenutzt.
Für unsere Demokratie und den Rechtsstaat ist dennoch ein großer Schaden entstanden. Die Bürger werden sagen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ethisch ist es verwerflich und inakzeptabel, wenn Politiker sich durch krumme Geschäfte bereichern, die erst durch ihr Mandat und ihre Verbindungen im Amigo-Netzwerk der CSU möglich geworden sind. Auch die Corona-Politik der CSU erscheint durch solche Geschäftemacherei insgesamt in einem trüben Licht. Beide Abgeordnete sind zwar aus der CSU ausgetreten, aber Sauter sitzt noch immer im Landtag und kassiert seine Diäten. Früher sind Politiker schon aus weit geringerem Anlass zurückgetreten, aber damals nahm die Presse ihre kritische Aufgabe als Vierte Gewalt noch stärker wahr.
Heute ist es nur noch die AfD, die als einzige echte Oppositionspartei auf solche Missstände hinweist. Diese Vorgänge sind untragbar für unsere Demokratie. Die AfD sorgt daher für die Aufklärung der CSU-Maskendeals und sonstigen Hinterzimmer-Machenschaften.“