Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist das zentrale Organ zur Kontrolle der Inlandsgeheimdienste. Der AfD wird in Bayern das verfassungsrechtlich verbürgte Recht verwehrt, sich an dieser Arbeit zu beteiligen. Der ihr zustehende Sitz im Kontrollgremium wird ihr noch immer verweigert. Deshalb hat die AfD-Fraktion nun beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht.
Ulrich Singer, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, führt dazu folgendes aus:
„Deutschland ist das einzige Land der EU, das den Inlandsgeheimdienst zur politischen Überwachung der Opposition einsetzt. Für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist es ein Armutszeugnis, wenn die AfD von der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes ausgeschlossen wird. Eine rechtliche Grundlage besteht dafür nicht. Im Gegenteil: Die bisherige Rechtsprechung stützt die Position der AfD, dass ihr ein Platz in den Kontrollgremien zusteht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat schon vor langer Zeit entschieden, dass das Prinzip der Spiegelbildlichkeit auch in den parlamentarischen Kontrollorganen gelten muss. Zuletzt hat das thüringische Verfassungsgericht sogar festgestellt, dass der dortige Ausschluss der AfD vom PKGr dieses in Gänze handlungsunfähig macht.
Der Koalition aus CSU und Freien Wähler ist die Verfassung jedoch offensichtlich gleichgültig. Sie halten das Urteil aus Thüringen für nicht relevant. In der CSU herrscht die Meinung vor, dass demokratische Grundrechte in Bayern weniger geschützt sind als in anderen Bundesländern. Es scheint mir, dass sich die Politiker der Altparteien an den Futterträgen der Macht halten wollen.
Als AfD werden wir alles dafür tun, dass in Bayern die Demokratie herrscht, die von der Bayerischen Verfassung vorgesehen ist. Die unkontrollierte Bekämpfung der Opposition mit einem regierungseigenen Inlandsgeheimdienst ist mit demokratischen Prinzipien nicht zu vereinbaren. Daher haben wir nun den Rechtsweg beschritten. Letztlich geht es nicht nur um die Rechte der AfD, sondern um die Möglichkeit fundamentale Rechte der Opposition überhaupt wahrnehmen zu können.“