Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein sogenanntes Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht, der heute im Plenum des Landtags diskutiert wird. Das Gesetz soll Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern dazu verpflichten, eine „interne Meldestelle“ für Gesetzesverstöße einzurichten. Davon wären beispielsweise auch Verstöße gegen Corona-Verordnungen betroffen.
Der stellvertretende Vorsitzende und industriepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, äußert sich dazu wie folgt:
„Die Bundesregierung ist auf dem Weg, den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlassen. Um nicht missverstanden zu werden: Echte Whistleblower decken tatsächliche Missstände auf und helfen damit, unser Land besser zu machen. In Brüssel, Berlin und München wünscht man sich statt couragierter Bürger jedoch ein Heer von obrigkeitshörigen Blockwarten, die den totalitären Zeitgeist in der Gesellschaft durchsetzen. Man will lieber eine DDR 2.0 als ein freiheitliches Deutschland. Ehrlicher wäre es gewesen, das ‚Hinweisgeberschutzgesetz‘ als Denunzianten-Gesetz und die ihm zugrunde liegende EU-Richtlinie als Spitzel-Richtlinie zu bezeichnen.
Zudem richtet sich der Vorschriftswahn wieder einmal gegen die Interessen des Mittelstands und der betroffenen Unternehmen. Allein die Einrichtung der Meldestelle wird jedes kleinere und mittlere Unternehmen zwischen 12.500 und 25.000 Euro kosten. Hinzu kommen laufende Kosten von rund 6.000 Euro pro Jahr. Diesen wirtschaftsfeindlichen Unsinn lehnen wir entschieden ab.
Das gilt auch für den Dringlichkeitsantrag der CSU, die nicht den Schneid hat, sich gegen dieses freiheitsfeindliche Gesetz zu positionieren. Vor vier Jahren hatte der Landtag noch auf Antrag der Regierungsfraktionen einen Subsidiaritätsverstoß gegen die EU-Spitzel-Richtlinie beschlossen. Mittlerweile ist die CSU vor dem Diktat Brüssels eingeknickt. Als AfD sagen wir Nein zu diesem Denunzianten-Gesetz.“