In der heutigen Plenarsitzung stellte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldes vor. Unser Ziel ist die Einführung einer finanziellen Unterstützung auch für gehörlose Menschen.
Dazu nimmt Ulrich Singer, Vorsitzender und behindertenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt Stellung:
„Seit Jahren schon fordern die Behindertenverbände ein Gehörlosengeld. Auch Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, fordert dessen Einführung, und zwar noch vor der Landtagswahl 2023.
Papier ist geduldig, doch echte Teilhabe von hörbehinderten Menschen in Bayern kann nicht weiter warten. Das Taubblindengeld ist nicht umfassend genug und muss dringend erweitert werden. Wir fordern daher mit unserem Gesetzentwurf einen Betrag von rund 130 Euro pro Monat als Nachteilsausgleich für gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen in Bayern.“
Sein Kollege Jan Schiffers, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, pflichtet ihm bei:
„Es ist bereits mehr als zwei Jahre her, dass wir im Sozialausschuss ein Fachgespräch zum Thema ‚Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes‘ hatten. CSU und Freie Wähler wollten zunächst den Bedarf und eventuelle Lücken prüfen, doch dann passierte überhaupt nichts mehr.
Echte Teilhabe ist für gehörlose und hörbehinderte Menschen oft nur mithilfe eines Gesprächsdolmetschers möglich. Telefonate, um Sachverhalte schnell zu klären, sind nicht möglich, was wiederum einen erhöhten Kostenaufwand durch Fahrten und Dolmetscher bedeutet. Die Staatsregierung muss ihren selbst gesetzten Ansprüchen gerecht werden und sofort ein Bayerisches Gehörlosengeld einführen.“