Die Fraktion der Freien Wähler sowie eine Gruppe von CSU-Abgeordneten haben im Bayerischen Landtag einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Staatsregierung auffordern, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. Zur Begründung verweisen sie auf eine Anhörung von Experten am 27. April 2022 im Bundestag, die auf die ohnehin schon hohe Impfquote der Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen aufmerksam gemacht haben. Eine Impfpflicht für Angehörige pflegender Berufe sei nur in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht geeignet, vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:
„Die allgemeine Impfpflicht ist dank des Widerstandes vieler mutiger Bürger und der AfD gescheitert. Diese Erkenntnis dämmert allmählich auch einigen Wendehälsen bei den Freien Wählern und der CSU, die vor kurzem noch für die Zwangsimpfung eingetreten sind. Plötzlich sprechen sie sich immerhin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus. In dreister Manier übernehmen sie die Position der AfD, die eine Impfpflicht immer abgelehnt hat. Perfiderweise begründen sie die Zurückweisung der Impfpflicht für das Pflegepersonal aber mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht durch den Bundestag. Hätten dessen Abgeordnete eine Zwangsimpfung aller Bürger beschlossen, wären diese CSU- und FW-Parlamentarier also auch dafür. Sie geben offen zu, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt zu einem allgemeinen Impfzwang sein sollte.
Als AfD lehnen wir jedes Taktieren und Pokern mit einer Impfpflicht ab. Sie ist weder medizinisch noch epidemiologisch zu rechtfertigen, da die Impfstoffe nicht hinreichend wirksam sind. Zudem verstößt eine Impfpflicht gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Erst recht, wenn die Impfungen oft zu schweren Nebenwirkungen führen und Langzeitschäden nicht ausgeschlossen werden können! Wir sagen ein klares Nein zu jeder Impfpflicht.“