Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat heute den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt.
Dazu äußert sich der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, wie folgt:
„Der aktuelle Verfassungsschutzbericht bestätigt – entgegen aller Meinungsmache durch Altparteien und Massenmedien – die sicherheitspolitische Position der AfD, in Linksextremismus und Islamismus die Hauptgefahren für unser demokratisches Gemeinwesen zu erkennen. Dies belegen schon die Personenpotentiale, die diesen Spektren zuzurechnen sind: Während der Verfassungsschutz im letzten Jahr bayernweit ca. 2700 Rechtsextremisten zählte, waren es im gleichen Zeitraum knapp 3.700 Linksextremisten und sogar ca. 4.200 Personen mit islamistischem Hintergrund.
Zu Recht betonte Innenminister Herrmann die besorgniserregenden Radikalisierungstendenzen und die Gewaltbereitschaft der linken Szene. Aber auch die Gefahren durch islamistisch motivierte Fanatiker sowie durch kampferprobte Dschihad-Rückkehrer aus Syrien und dem Irak stellen enorme Sicherheitsrisiken für unsere Bevölkerung dar. Die AfD fordert daher die Abschiebung aller terroristischen Gefährder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie das strikte Verbot der Wiedereinreise von Rückkehrern mit dschihadistischen Erfahrungen.
Zudem nehme ich erfreut, wenn auch ohne Verwunderung, zur Kenntnis, dass dem Verfassungsschutz keinerlei Hinweise auf extremistische Bestrebungen im bayerischen Landesverband der AfD vorliegen.
Die geheimdienstliche Erwähnung der Jungen Alternative bleibt jedoch weiterhin eine nicht hinnehmbare Willkür! Wie schon im Vorjahr gibt es keinerlei neue Erkenntnisse und keine Aktivitäten, die eine fortgesetzte Beobachtung rechtfertigen. Der Versuch, die Junge Alternative mit Extremisten gleichzusetzen, ist und bleibt ein Skandal.
Ich erneuere darum unsere Forderung, die ungerechtfertigte Beobachtung unserer Jugendorganisation sofort zu beenden. Sowohl die AfD als auch die Junge Alternative stehen uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung!“