Die AfD-Fraktion hält den heute verabschiedeten Haushaltsplan der Bayerischen Staatsregierung für verfassungswidrig. Zudem monierte sie unzulässige Eingriffe in das Budgetrecht des Parlaments. Denn die Staatsregierung habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, indem sie im Haushaltsausschuss einseitige und rechtswidrige Empfehlungen zur Ablehnung der AfD-Anträge gab. Darüber hinaus warf die AfD der Staatsregierung vor, die verfassungsmäßig gebotene Schuldenbremse zu missachten.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, führt dazu folgendes aus:
„Man erlebt nicht alle Tage, dass eine Regierung einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegt. Aber bei der Söder-Regierung wundert man sich über nichts mehr. Und wir stehen mit unserer Position nicht alleine: Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisierte die Höhe der geplanten Neuverschuldung scharf. Er hält es für fraglich, ob die Hightech Agenda Plus sowie das Corona-Investitionsprogramm den Voraussetzungen einer zulässigen Kreditfinanzierung genügen. Die Staatsregierung müsse begründen, inwiefern sich diese Maßnahmen zur Überwindung der Notlage eignen. Wohlgemerkt, einer Notlage, die sie durch ihre unsinnige Corona-Politik erst herbeigeführt hat!
Wir haben es zudem mit einer Zweckentfremdung großen Stils zu tun: 1,9 Milliarden Euro, die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Politik bewilligt waren, sollten nun u.a. für ‚grüne Investitionen‘ missbraucht werden.
Die AfD lehnt diesen verfassungswidrigen Haushalt ab und wird gegen ihn eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof einreichen.“