Heute tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Kraft.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, äußert sich dazu wie folgt:
„Die AfD ist gegen jede Impfpflicht und somit auch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Allgemein widerspricht eine Pflicht zur Impfung dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Dies gilt umso mehr, da die gegen Corona zur Verfügung stehenden Impfstoffe erstens mit unverhältnismäßigen gesundheitlichen Risiken verbunden sind und zweitens die Ausbreitung des Virus kaum eindämmen. Auch Geimpfte können weiterhin andere Menschen anstecken. Zudem ist aufgrund wenig gefährlicher Virus-Varianten keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr zu erwarten.
Stattdessen besteht durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Gefahr von Versorgungsengpässen im Pflegebereich. So warnte etwa der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) davor, dass die Teil-Impfpflicht den ohnehin schon bestehenden Personalmangel weiter verschärfen wird. Es werde Pflegeheime geben, deren Bewohner nicht mehr versorgt werden können, wenn Betretungsverbote für ungeimpftes Personal gelten.
Überdies herrscht weitreichende Rechtsunsicherheit. Viele Fragen der Umsetzung der Teil-Impfpflicht wurden vom Gesetzgeber nicht geklärt – etwa diejenige, ob Arbeitgeber ungeimpften Mitarbeitern kündigen dürfen. Oder ob ungeimpfte Mitarbeiter im Falle von Ansteckungen haftbar gemacht werden könnten.
Aus diesen Gründen lehnt die AfD die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab.“