Wegen des Krieges in der Ukraine sind derzeit laut Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR innerhalb des Landes mehr als 100.000 Menschen auf der Flucht. Viele von ihnen könnten um Aufnahme in Nachbarländern, vor allem in Polen, bitten. Bei einer längeren Dauer des Krieges könnten sich zahlreiche Menschen aber auch auf den Weg in andere EU-Staaten begeben. Die EU erwartet in diesem Fall bis zu einer Million Flüchtlinge. In Deutschland hat man bereits begonnen, Erstaufnahmeeinrichtungen zu reaktivieren.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, erklärt dazu folgendes:
„Die AfD steht grundsätzlich zu der Verpflichtung Deutschlands, Flüchtlinge aufzunehmen. Dies ergibt sich sowohl aus völkerrechtlichen Bestimmungen als auch aus unserem humanistischen Menschenbild. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein tatsächlicher Fluchtgrund – Krieg oder individuelle politische Verfolgung – vorliegt. Bei ukrainischen Kriegsflüchtlingen kann ein solcher Grund, im Unterschied zu vielen Einwanderern aus afrikanischen und orientalischen Staaten, gegeben sein.
Ich befürworte daher im Bedarfsfall die befristete Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen sowie die Unterstützung osteuropäischer Partnerländer, sofern diese von einem Flüchtlingsansturm besonders betroffen sind.“
Sein Kollege Jan Schiffers, der integrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, stimmt ihm zu:
„Anders als Wirtschaftsmigranten, die lediglich ins soziale Netz einwandern wollen, haben die Menschen aus der Ukraine derzeit wirkliche Fluchtgründe. Zudem ist die Ukraine ein europäisches, christlich geprägtes Land. Ihre Bürger stehen uns kulturell nahe und sind leichter integrierbar, wie insbesondere die Erfahrungen Polens mit gut ausgebildeten Arbeitskräften aus der Ukraine zeigen. Diese Menschen sind dort keine dauerhafte Belastung der Steuerzahler, sondern stellen tatsächlich eine Bereicherung dar.
Die schreckliche Situation in der Ukraine erfordert unsere humanitäre Unterstützung! Als AfD fordern wir daher Hilfe für Kriegsflüchtlinge vor Ort oder in europäischen Partnerstaaten. Auch eine vorübergehende Aufnahme in Deutschland ist möglich.“