Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Reform der Mitbestimmungsgesetze. Bislang richtet sich die Besetzung der Aufsichtsräte nach der Beschäftigtenzahl. So müssen Arbeitnehmer zu einem Drittel im Kontrollgremium eines Unternehmens vertreten sein, wenn ihre Anzahl zwischen 500 und 2000 liegt. Allerdings gibt es Ausnahmen für verschiedene Firmenkonstrukte, etwa für Muttergesellschaften. Diese haben, anders als ihre Tochterfirmen, meist nur wenige Beschäftigte und brauchen daher keinen Aufsichtsrat. Der Ampel-Koalition ist das ein Dorn im Auge. Von den Regierungsplänen sind insbesondere Familienunternehmen betroffen.
Der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:
„Die Pläne der Bundesregierung bedeuten für Deutschlands Familienunternehmen bürokratischen Mehraufwand und hohe Kosten. Profitieren würden davon nur wenige Fachanwälte, von denen sich die betroffenen Unternehmen über die komplexen Vorschriften beraten lassen müssten. Die unternehmerische Freiheit würde durch neue Vorgaben weiter eingeschränkt, und auch die Mitarbeiter hätten dadurch keinen Nutzen. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, hält diese Ideen daher für realitätsfern: Ein Zwangsaufsichtsrat sei ‚mit der unternehmerischen Freiheit im Mittelstand unvereinbar‘.
Das ist auch die Auffassung der AfD! Aufsichtsräte haben in Großkonzernen ihren Sinn, aber nicht in Familienbetrieben. Die geltenden Gesetze regeln das Geschäftsleben schon gründlich genug. Wir brauchen in Deutschland mehr Freiheit und Selbstverantwortung, mehr Soziale Marktwirtschaft, aber nicht noch mehr Bürokratie und Regulierungswut!
Ich fordere die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für unsere Familienunternehmen einzusetzen. Es sind gerade die kleinen und mittelgroßen familiengeführten Unternehmen, die durch Fleiß und Tatkraft unseren Wohlstand in Bayern geschaffen haben. An ihrer Seite steht die AfD.“