In vielen Fällen gewähren kirchliche Gemeinschaften abgelehnten und untergetauchten Asylbewerbern ein „Kirchenasyl“. Bekannt wurde jüngst der Fall eines Syrers, der 2019 über Spanien nach Bayern einreiste und in Rottenburg an der Laaber untergebracht wurde. Gemäß dem Dublin-Abkommen hätte sein Asylverfahren in Spanien erfolgen müssen. Als er dorthin zurückgebracht werden sollte, gelang es ihm jedoch, den Abflug zu verhindern. Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg seine Klage auf ein Asylverfahren in Deutschland abgelehnt hatte, tauchte er mit Hilfe einer Kirchengemeinde unter. Mittlerweile hat er mehr als sechs Monate im „Kirchenasyl“ verbracht und konnte, nach Verstreichen dieser Frist, doch noch in Deutschland ein reguläres Asylverfahren beantragen. Unabhängig davon, wie dieses ausgeht, muss er mit einer Rückführung nach Syrien nicht mehr rechnen. Abschiebungen dorthin finden so gut wie nicht statt.
Der rechts- und remigrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„Geltendes Recht scheint in Deutschland kaum noch jemanden zu interessieren. Regierungen und Behörden setzen sich über Gesetze und Gerichtsurteile hinweg, als würden diese für sie nicht existieren. Und seit Jahrzehnten betreiben auch die Kirchen gewohnheitsmäßig Rechtsbruch, indem sie abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbern sogenanntes ‚Kirchenasyl‘ verschaffen. Ein solches sieht das Asylrecht jedoch nicht vor. Auch für Kirchen gelten die staatlichen Gesetze. Es ist für den Zustand unseres Rechtsstaates bezeichnend, wenn dieses Gebaren vom Staat nicht nur geduldet, sondern aktiv gefördert wird. Denn die Behörden waren, wie die ‚taz‘ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, ‚über alles unterrichtet und hielten sich an die Vereinbarung, niemanden mit Gewalt aus dem Kirchenasyl rauszuholen‘.
Ich frage die Staatsregierung: Was sind das für ‚Vereinbarungen‘, die offenbar mit dem Ziel des Rechtsbruches zwischen Behörden und Kirchen abgeschlossen wurden? Diese Praxis des staatlich gedeckten Verstoßes gegen geltendes Asylrecht muss ein Ende haben! Ich fordere die Staatsregierung auf offenzulegen, in wie vielen Fällen derzeit Gesetze durch unrechtmäßiges ‚Kirchenasyl‘ gebrochen werden. Für die Gewährung von Asyl ist allein der Staat zuständig. Und wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, muss die Abschiebung in das Herkunftsland erfolgen.“