Baden-Württemberg steuert aufgrund eines Gerichtsurteils bereits um, die Bayerische Staatsregierung hingegen hält unbeirrt an der 2G-Regel für den Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Bibliotheken und Archiven fest.
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag versuchte schon im November 2021, die 2G-Regel an den Hochschulen zu verhindern. Ein entsprechender Antrag wurde damals im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst abgelehnt. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas hat die AfD-Fraktion die Behandlung dieses Antrags im Plenum am kommenden Donnerstag beantragt. Ebenfalls in dieser Woche wird ein AfD-Antrag zur Abschaffung der 2G-Regel in Bibliotheken und Archiven im zuständigen Ausschuss beraten.
Prof. Dr. Ingo Hahn, wissenschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Die Freiheit der Wissenschaft muss schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Uns erreichen sehr viele Zuschriften verzweifelter Studenten, die aufgrund der 2G-Regeln nicht mehr ordnungsgemäß studieren können. Da hilft es auch nicht, wenn Vorlesungen online mitverfolgt werden können. Studenten ohne 2G-Nachweis sind Menschen zweiter Klasse geworden. Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht mehr gegeben, wenn Hörsäle, Seminare, Bibliotheken und Archive nicht mehr von jedermann betreten werden dürfen.
Die 2G-Regeln im Wissenschaftsbetrieb schränken den freien Zugang zu Quellen ein, verhindern den wissenschaftlichen Diskurs und bedeuten letztlich sogar ein Ende der Berufsfreiheit, wenn wissenschaftliche Arbeiten nicht abgeschlossen oder erst gar nicht begonnen werden können. Die derzeit verhängten Zutrittsverbote sind aus unserer Sicht ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft und damit grundgesetzwidrig. Die Staatsregierung muss sie schnellstmöglich abschaffen, sonst fällt Bayern in der Forschung verglichen mit anderen Ländern weiter zurück. Nur die AfD setzt sich hier für die Freiheit der Wissenschaft ein!“