Der Messerstecher von Würzburg ist in den Augen der Generalstaatsanwaltschaft München schuldunfähig. Daher wird er wohl dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Zwei Psychiater bescheinigten ihm eine paranoide Schizophrenie. Aufgrund dieser sei er nicht imstande, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Der Somalier hatte am 25. Juni 2021 drei Frauen erstochen und weitere Opfer teilweise schwer verletzt.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Die Taten des somalischen Messerstechers erschütterten im Juni letzten Jahres unser Land. Drei Frauen wurden in Würzburg ermordet, zehn weitere Menschen verletzt, sechs davon schwer. Es lag auf der Hand, dass es sich um einen islamistischen Terroranschlag gehandelt haben könnte, denn der Mörder soll ‚Allahu akbar‘ gerufen haben, als er die Frauen erstach. Und nach seiner Festnahme gab er an, seinen ‚Dschihad‘, seinen sogenannten ‚heiligen Krieg‘, verwirklicht zu haben.
Trotzdem hält ihn die Generalstaatsanwaltschaft für schuldunfähig. Er wird voraussichtlich in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden – selbstverständlich auf Kosten des Steuerzahlers.
Es ist auffällig, dass dies bei ausländischen Straftätern in Bayern immer häufiger geschieht, wie die Staatsregierung nach meiner Schriftlichen Anfrage im vergangenen Jahr zugeben musste. Von 2015 bis 2020 hat sich der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Maßregelvollzug von 17 % auf 28 % beinahe verdoppelt. Für dessen Umsetzung ist die forensische Psychiatrie zuständig.
Viele Bürger fragen sich, ob deutsche und ausländische Straftäter wirklich gleich behandelt werden. Kommen tatsächlich so viele psychisch kranke und hochgradig gefährliche Menschen zu uns? Oder sollen Ausländerkriminalität und islamischer Terror durch die Diagnose der Schuldunfähigkeit heruntergespielt werden?
Beides ist gleichermaßen schlimm. Daher treten wir als AfD für einen anderen Umgang mit ausländischen Kriminellen ein: Wir fordern ihre Abschiebung, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben. Keine dauerhafte Rundum-Versorgung in Deutschland!“