Heute wird im Bundestag über eine mögliche Corona-Impfpflicht bzw. eine Impfnachweispflicht debattiert. Obwohl eine solche Maßnahme massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingreifen würde, gibt es keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der als Grundlage der Diskussion dient.
Dies kommentiert Andreas Winhart, Parlamentarischer Geschäftsführer und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:
“Weder die allgemeine Impfpflicht noch eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen sind mit unserem Grundgesetz vereinbar. Sämtliche Versprechungen, die in Bezug auf die Impfung gemacht wurden, konnten nicht gehalten werden. Wir haben bereits eine hohe Impfquote in nahezu allen Bevölkerungsgruppen, obwohl anfangs primär der Schutz vulnerabler Gruppen propagiert wurde. Überdies sind viele Bürger mittlerweile auf natürliche Weise immunisiert. Vollständige Herdenimmunität ist beim Coronavirus jedoch nicht zu erwarten.
Eine allgemeine Impfpflicht ist schon aus administrativen Gründen nicht umsetzbar, denn es gibt kein nationales Impfregister. Ein solches widerspräche auch dem Datenschutz.
Die AfD weist eine Impfpflicht und auch die Umgehung dieser durch eine Impfnachweispflicht in jeder Form als grundgesetzwidrig zurück.”