Für Gesundheits- und Pflegepersonal gilt in Deutschland ab dem 15. März eine berufsbezogene Impfpflicht. Davon sind Pflegekräfte allerdings nicht betroffen, wenn sie alte oder behinderte Menschen in deren Wohnungen betreuen. Diese häusliche Pflege wird meist von osteuropäischen Frauen geleistet. Aus medizinischer Sicht ist diese Ausnahme nicht nachvollziehbar, denn solche Betreuungskräfte haben oft einen engeren Kontakt zu den Pflegebedürftigen als die Mitarbeiter in Krankenhäusern und Altersheimen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, stellt hierzu fest:
„Die Regelung zur Impfpflicht des Gesundheits- und Pflegepersonals ist medizinisch nicht sinnvoll begründbar. Sie stellt eine inakzeptable Ungleichbehandlung von Pflege- und Verwaltungspersonal in Einrichtungen gegenüber Pflegekräften im Privatsektor dar. Der Gesundheitsschutz in Alters- und Pflegeheimen ist bereits durch strenge Hygieneauflagen sichergestellt. Diese Anforderungen dürften vergleichbare Maßnahmen im ambulanten privaten Sektor deutlich übersteigen. Die Impfpflicht für Personal in Einrichtungen ist daher nur ein weiterer Versuch, Menschen zu einer Impfung zu nötigen, deren Wirksamkeit aufgrund neuer Mutationen des Virus nur unzureichend besteht und deren langfristige Auswirkungen nicht hinreichend erforscht sind. Offenkundig handelt es sich um eine Salamitaktik: Auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll scheibchenweise eine altersgebundene und zuletzt eine allgemeine Pflicht zur Impfung folgen. Den Bürgern wird wieder einmal kein reiner Wein eingeschenkt.
Ich appelliere daher an die Bundesregierung, diese Impfpflicht aufzuheben. Sie wird nicht zu mehr Sicherheit für Patienten und Pflegebedürftige führen, sondern die ohnehin prekäre personelle Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen verschlimmern. Der Pflegenotstand wird dadurch weiter verschärft.“