Immer mehr ausländische Straftäter werden wegen angeblicher „Schuldunfähigkeit“ infolge einer „psychischen Erkrankung“ nicht ins Gefängnis, sondern in eine geschlossene forensische Psychiatrie eingewiesen. Dies geht aus einer Schriftlichen Anfrage des Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD) hervor.
Demnach lag der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Maßregelvollzug im Jahre 2015 in Bayern noch bei 17 % und hat sich bis zum Ende des Jahres 2020 mit einem Anteil von 28 % beinahe verdoppelt. Die geschlossene forensische Psychiatrie ist für die Umsetzung des Maßregelvollzugs zuständig.
Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, kommentiert diese Entwicklung wie folgt:
„In Kürze wird der Prozess gegen den somalischen Messerstecher von Würzburg beginnen. Der Täter schrie ‘Allahu Akbar’ und bezeichnete seinen Mord an drei Frauen als ‘Dschihad’. Schnell wurde er aber für schuldunfähig erklärt und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen, in der er auf seinen Gerichtsprozess wartet.
Dass ausländische Straftäter auffällig häufig als psychisch erkrankt und schuldunfähig eingestuft werden, zeigte nun meine Anfrage. Soll auf diese Weise das wahre Ausmaß islamistischen Terrors und der Ausländerkriminalität in Bayern heruntergespielt werden, um die Migrationspolitik der Altparteien schönzufärben? Die Zahlen sind zumindest ein Indiz hierfür und belegen in jedem Fall das Scheitern des Multikulti-Gesellschaftsexperiments.
Die AfD tritt für einen anderen Weg ein: Wir fordern die Abschiebung krimineller Ausländer und nicht deren dauerhafte Beherbergung auf Kosten der einheimischen Steuerzahler.“