Die Abgeordnete der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, hat mit Unterstützung Ihrer Fraktionskollegen und einem dahingehenden Beschluss beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen die Staatsregierung wegen Missachtung ihres parlamentarischen Auskunftsrechts eingereicht.
Auf zwei Anfragen hin sollte die Staatsregierung die Höhe der verhängten Corona-Bußgelder für den niederbayerischen Landkreis Deggendorf offenlegen, was diese mehrfach verweigerte. Ihre Haltung begründete die Staatsregierung damit, dass ihr selbst keine Zahlen vorlägen und die Abfrage beim Landkreis einen zu hohen Arbeitsaufwand darstellen würde.
Dazu äußert sich Katrin Ebner-Steiner, finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:
„Seit knapp zwei Jahren erleben wir ein Corona-Regelchaos verbunden mit willkürlichen Grundrechtseinschränkungen und finanziellen Repressalien. Die meisten Bürger wissen gar nicht mehr, was seitens der Staatsregierung gestattet wird und was womöglich zu einem Bußgeld führen könnte.
Dass der zuständige Gesundheitsminister Holetschek die Höhe der verhängten Bußgelder unter dem durchschaubaren Vorwand eines angeblich zu hohem Arbeitsaufwand seiner Behörde verschweigt, ist geradezu grotesk und nicht hinzunehmen.
Denn in meiner niederbayerischen Heimat Deggendorf haben die Bürger selbstverständlich das Recht zu erfahren, wie hoch die Einnahmen des Kreises durch die Corona-Bußgelder sind. Mit der Klage vor dem Verfassungsgerichtshof soll dieses Informationsrecht durchgesetzt und die Staatsregierung verpflichtet werden, endlich die Höhe der Bußgelder zu benennen.
Auch weiterhin wird die AfD-Fraktion für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung und gegen die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen kämpfen.“