Seit dieser Woche gelten bei mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts 2G plus plus-Regeln für alle Prozessbeteiligten, Besucher und Journalisten. Gemeint ist damit, dass nicht nur ein Geimpften- oder Genesenen-Nachweis (2G) zu erbringen ist, sondern zusätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis. Viele Juristen sehen darin eine Gefährdung des Öffentlichkeitsgrundsatzes.
Dazu äußert sich Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag folgendermaßen:
„Inzwischen werden die Infektionsschutzmaßnahmen auch dazu verwendet, um den Zugang der Öffentlichkeit zu gerichtlichen Verfahren einzuschränken. Das reicht von der Beschränkung von Sitzplätzen, über 3G, 3G plus, 2G und seit neuestem 2G plus plus am Bundesverfassungsgericht.
Dies ist eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, widerspricht sowohl dem Grundgesetz als auch der europäischen Menschenrechtskonvention. Sollten sich Regelungen wie 2G und 2G plus oder plus plus auch an den Gerichten der unteren Instanzen durchsetzen, kann dies zu erheblichen Problemen und Rechtsunsicherheit führen. Sollten die Gerichte in den nächsten Jahren zu der Ansicht gelangen, dass zum Beispiel 2G Regeln bei Gerichtsverhandlungen rechtswidrig wären, müssten alle unter diesen Bedingungen gefällten Urteile, in Revisionsverfahren zwangsläufig aufgehoben werden.
Die vorbehaltlose öffentliche Zugänglichkeit von Gerichtsverhandlungen ist eine elementare Errungenschaft der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ist ein Verstoß hiergegen auch stets ein absoluter Revisionsgrund. Sämtliche G-Regeln schließen einen nicht unwesentlichen Anteil der Bevölkerung von Gerichtsverhandlungen aus und dies ist aus verfassungsrechtlicher Sicht schlicht inakzeptabel. Ich fordere daher die sofortige Aufhebung der sogenannten G-Regeln bei Gerichtsverhandlungen. Die Justiz muss frei von Zugangsbeschränkungen bleiben!“