Das Bundesverfassungsgericht beanstandete im vergangenen Jahr die Anleihekäufe im Rahmen des 2015 gestarteten Programms „PSPP“ der Europäischen Zentralbank. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof diese Käufe gebilligt. Daher leitete die EU-Kommission im Juni dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein. Kürzlich erklärte die Bundesregierung jedoch, dass Deutschland den Vorrang des Unionsrechtes anerkenne. Die Urteile des EuGH seien endgültig und verbindlich.
Der bundes- und europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, äußert sich dazu wie folgt:
„Die Bundesregierung hat die rechtsstaatliche Souveränität Deutschlands aufgegeben. Sie ist vor dem Druck der EU-Kommission eingeknickt. Dies bedeutet den offenen Bruch mit einer freien Justiz. Künftig entscheidet nicht mehr das Bundesverfassungsgericht darüber, was in unserem Land geltendes Recht ist, sondern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Unser Grundgesetz gilt damit nur noch unter Vorbehalt. Die EU ermächtigt sich selbst zu einem zentralistischen Pseudo-Staat ohne demokratische Grundlage. Volkssouveränität und Gewaltenteilung als Grundprinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören damit der Vergangenheit an.
Als AfD werden wir uns weiterhin mit aller Kraft dem undemokratischen EU-Zentralismus entgegenstemmen! Dass dieser nicht alternativlos ist, zeigt das Beispiel Polens. Dort hat der Verfassungsgerichtshof vor kurzem festgestellt, dass polnisches Recht im Zweifel über EU-Recht steht. In einem demokratischen Rechtsstaat sollte dies selbstverständlich sein. Polen zeigt, wie’s geht!“