Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die im April 2021 beschlossene „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts waren die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen somit rechtmäßig. Auch die Schulschließungen waren mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt:
„Ich bedauere sehr, dass sich das Bundesverfassungsgericht wieder einmal auf die Seite der zunehmend autoritär und repressiv agierenden Bundesregierung gestellt hat. Leider ist es seiner Aufgabe, Hüter des Grundgesetzes zu sein, zum wiederholten Male nicht nachgekommen. Generell stellt sich die Frage, ob das Verfahren der Richterbesetzung nicht einer Änderung bedarf, um die Gewaltenteilung sicherzustellen. Die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive gehört zu den Grundprinzipien des Rechtsstaates. Wenn die höchsten deutschen Richter jedoch von der Exekutive selbst eingesetzt werden und sogar Mitglieder der regierenden Parteien sind, ist dieses Prinzip gefährdet. Schließlich sollen diese Richter die Exekutive wirksam kontrollieren! Auch das berüchtigte Abendessen der Verfassungsrichter im Kanzleramt verdeutlichte, dass es um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts nicht gut bestellt ist. Angesichts des besorgniserregenden Zustandes, in dem sich unser Rechtsstaat befindet, sollten wir dringend notwendige Reformen ins Auge fassen, anstatt andere Staaten, wie z.B. Polen, zu maßregeln. Als AfD setzen wir uns dafür ein, dass die Unabhängigkeit der Justiz wiederhergestellt wird.“