Der Bayerische Landtag hat am 23.11. mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen eine neue Grundsteuer beschlossen. Diese tritt 2025 in Kraft. Nach ihr zählt künftig nur noch die Größe, nicht mehr der aktuelle Verkehrswert eines Grundstücks bei der Ermittlung der Abgabenhöhe. Die Gesetzesnovelle war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 nötig geworden. Die Karlsruher Richter hatten die bislang geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da sie mit veralteten Werten rechnet. Die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf der Staatsregierung ab.
Der wohnungs- und baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, erklärt dazu folgendes:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat viel Chaos verursacht, hätte aber auch die Chance einer gerechten Neuordnung geboten. Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist zwar weniger schlecht als die eigentumsfeindlichen sozialistischen Bewertungsmodelle von SPD und Grünen, aber er nutzte nicht die Gelegenheit, die Grundsteuer an sich gänzlich abzuschaffen.
Statt einer unsozialen Neuregelung fordern wir die Aufhebung dieser Steuer, die für gewöhnlich ja von den Vermietern auf die Mieter umgelegt wird. Die daraus folgenden finanziellen Einbußen der Gemeinden hätten durch einen entsprechenden Anteil an den Umsatz- und Einkommenssteuern ersetzt werden können. Bayerns Bürger müssen endlich entlastet werden! Dafür sorgt nur die AfD als Partei der Sozialen Marktwirtschaft.“