Am 24. März 2020 hatte die Bayerische Staatsregierung strenge Ausgangsbeschränkungen verhängt. Diese galten rückwirkend ab dem 21. März. Danach durfte die eigene Wohnung nur verlassen, wer einen “triftigen Grund” hatte. Die Beschränkungen galten bis zum 19. April 2020. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag die Verhängung dieser “vorläufigen Ausgangssperre” als nicht rechtmäßig und damit unwirksam erkannt.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner stellte nun an die Staatsregierung eine Schriftliche Anfrage, in der er sich nach der Anzahl der im Zuge der Ausgangsbeschränkungen durchgeführten polizeilichen Maßnahmen gegen Einzelpersonen sowie der Zahl der in diesem Zusammenhang ausgestellten Bußgelder erkundigte.
Zu dieser Initiative äußerte sich der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, wie folgt:
„Zunächst begrüße ich die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die selbstherrlichen und autokratischen Allüren von Ministerpräsident Söder. Es bestätigt, was meine Fraktion schon immer sagte: Die Coronamaßnahmen waren völlig überzogen und unangemessen. Unserer Wirtschaft und unserem Rechtsstaat wurde schwerer Schaden zugefügt.
Die Bürger wurden zu Unrecht eingesperrt, gemaßregelt und oft sogar bestraft.
Ich fordere Markus Söder nachdrücklich auf, nun auch alle anderen unverhältnismäßigen Coronabeschränkungen aufzuheben und aus dem Gerichtsurteil die angemessene Konsequenz zu ziehen: seinen Rücktritt. Zudem müssen die zu Unrecht bestraften Bürger entschädigt werden. Die aufgrund der Beschränkungen verhängten Bußgelder sind unverzüglich zurückzuzahlen. Meine gestrige Anfrage soll nun das Ausmaß der rechtswidrigen Restriktionen klären.“