Aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion behandelte der Bayerische Landtag in seiner Plenarsitzung am 29. September 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz. Laut dem stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Franz Bergmüller wurde die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) fehlerhaft vorgenommen. Durch die Nachlässigkeit des scheidenden Bundesbauministers Horst Seehofer (CSU) erleichtert das Gesetz Enteignungen der Bürger erheblich.
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, führt zur Erklärung folgendes aus:
„Die SPD will mit ihrem Antrag schnellstmöglich Enteignungen vornehmen können. Dazu sollen die Paragrafen 201a und 250 BauGB genutzt werden. Ersterer erlaubt es, per Rechtsverordnung ‚Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt‘ zu definieren. Dort sind dann weitreichende Einschränkungen der Verfügung über eigene Immobilien durchsetzbar.
Die Beschwichtigungsversuche von Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier um sozialistische Beschränkungen von Eigentumsrechten oder sogar um Enteignungsmöglichkeiten handelt. Das Eigentum der Bürger genießt bei der CSU keinen guten Schutz vor linkem Zugriff! Langwierige juristische Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Es gibt glücklicherweise viele Kommunen, die sich gegen diese Beschränkungen oder gar die Wegnahme von Immobilieneigentum aussprechen. Schließlich werden durch solche Gesetzesungetüme Investoren abgeschreckt, und der Bau von Wohnraum wird verhindert.
Als AfD-Fraktion treten wir dafür ein, diese sozialistischen Paragrafen aus dem Baugesetzbuch zu streichen! Ich fordere die Staatsregierung auf, die entsprechenden Verordnungen nicht zu erlassen, bis wieder Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen herrscht.“