Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, hatte am 16. September 2021 vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Anwendung der 2G-Regel durch den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann Klage auf einstweiligen Rechtsschutz erhoben.
Anlässlich der Veranstaltung „Going Dark“ am 4. Oktober 2021 in der Alten Kongresshalle in München versandte der Staatsminister ein Schreiben an alle Besucher. Diesem ist zu entnehmen, dass an der Veranstaltung nur genesene und geimpfte Personen teilnehmen dürfen. Ein Corona-Test sei nicht ausreichend.
Das Verwaltungsgericht München lehnte Prof. Hahns Antrag auf Eil-Rechtsschutz nun ab, obwohl es offensichtlich selbst erhebliche Bedenken hinsichtlich der 2G-Regel hat. So sagte es in seiner Entscheidung:
„Ob die ,2G`-Regelung tatsächlich zweckmäßiger oder vernünftiger ist als die ,3G`-Regelung, erscheint zweifelhaft, muss aufgrund des eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstabs hier aber nicht entschieden werden.“
Diese Bemerkung ist schwer nachvollziehbar und letztlich nur formal mit der vorliegenden Prüfungsbeschränkung im Rahmen des Verfahrens zum Eil-Rechtsschutz zu erklären.
Der Fraktionsvorsitzende und Rechtsmittelführer Prof. Dr. Ingo Hahn führte hierzu das Folgende aus:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist für alle Bürger Bayerns eine vorläufige Niederlage. Die Gerichte sollten den Minister eigentlich in seine Schranken weisen.
Erfreulich ist jedoch, dass das Gericht selbst Zweifel an der Sinnhaftigkeit der 2G-Regelung kundgetan hat. Um die Bürger Bayerns weiterhin vor staatlicher Willkür zu schützen, werden wir den Kampf gegen 2G nicht ruhen lassen. Unabhängig davon, wie man über die Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe denkt, darf der Staat niemanden dazu zwingen, sich einer experimentellen Behandlung zu unterziehen.“