Die etablierten Parteien wollen Migranten teils die Einbürgerung erleichtern, teils auch schon vorher das Wahlrecht gewähren. So fordern die Grünen für jeden, der in Deutschland „dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt hat“, die Möglichkeit, „an Wahlen, Abstimmungen und allen anderen demokratischen Prozessen gleichberechtigt teilzunehmen“. Ähnlich propagiert die Linkspartei das aktive und passive Wahlrecht „für alle langfristig in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte“. Zudem solle es bereits nach fünf Jahren Aufenthalt einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geben. Bislang liegt diese Frist bei acht Jahren; sie kann aber aufgrund von Ausnahmeregeln deutlich verkürzt werden.
Die SPD will zumindest das kommunale Wahlrecht auch Zuwanderern aus Staaten außerhalb der EU einräumen – statt nur EU-Bürgern wie bisher –, und die FDP spricht sich für einen „vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit“ sogar schon nach vier Jahren aus.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Die Warnungen der AfD werden wieder einmal bestätigt: Die illegale Masseneinwanderung seit 2015 soll nachträglich ‚legalisiert‘ werden, indem die Altparteien den Asylforderern die Einbürgerungsurkunden hinterherwerfen. Asylmissbrauch wird mit der Einbürgerung belohnt, wenn man sich ein paar Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Die Pläne der Altparteien unterscheiden sich nur in Nuancen. Letztlich geht es ihnen allen darum, Migranten möglichst schnell zu deutschen Staatsbürgern zu erklären oder ihnen sogar schon vorher das Wahlrecht aufzudrängen. Dadurch wollen vor allem die stark geschrumpften ehemaligen Volksparteien ihre enormen Verluste an einheimischen Wählerstimmen kompensieren. Und natürlich folgen sie dabei ihrer Ideologie von ‚Buntheit‘ und ‚Vielfalt‘.
Mit dem Grundgesetz sind diese Bestrebungen nicht zu vereinbaren, denn Artikel 20 stellt klar, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Und mit diesem ist das Deutsche Volk als Staatsvolk und nicht eine beliebig zusammengesetzte Bevölkerung von zufällig hier lebenden Menschen gemeint. Folglich kann weder das Wahlrecht willkürlich ausgeweitet noch eine Einbürgerungspolitik betrieben werden, die das Deutsche Volk in seinem Staatsgebiet marginalisiert.
Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, sich diesen Angriffen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entgegenzustellen. Der Souverän unserer Demokratie ist das Deutsche Volk und keine Einwanderungsgesellschaft!“