Gegen die rechtswidrige Anwendung der 2G-Regel durch den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann hat der Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn am 16. September 2021 vor dem Verwaltungsgericht München Klage auf einstweiligen Rechtschutz erhoben.

Anlässlich der Veranstaltung „Going Dark“ am 4. Oktober 2021 in der Alten Kongresshalle in München versandte der Staatsminister ein Schreiben an alle Besucher. Diesem ist zu entnehmen, dass an der Veranstaltung nur genesene und geimpfte Personen teilnehmen dürfen. Ein Corona-Test ist nicht ausreichend. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hahn plant, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Auf einen offenen Brief aller Mitglieder der AfD-Fraktion reagierte weder der Staatsminister selbst noch sein Ministerium. Weitere Informationen dazu finden Sie hier (Offener Brief an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann – AfD Fraktion im bayerischen Landtag (afd-landtag.bayern)).

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, führt dazu folgendes aus:

„Nachdem Herr Herrmann es nicht für nötig erachtet, auf unseren offenen Brief zu reagieren, wird er sich nun vor Gericht rechtfertigen müssen. Die Regierung bereitet offensichtlich Maßnahmen vor, um nach und nach alle Ungeimpften von der Teilnahme am öffentlichen Leben auszuschließen.

Wir werden als AfD-Fraktion alles dafür tun, um die Bürger Bayerns vor der Missachtung des geltenden Rechts durch Herrn Herrmann zu schützen. Ich erinnere den Staatsminister auch gerne an die öffentlichen Verlautbarungen des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, dass es keine staatliche Verpflichtung zur Anwendung der 2G-Regel geben wird. Sogar die Regelungen der 14. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung enthalten keine Möglichkeit zur Durchsetzung der 2G-Regel durch den Freistaat Bayern.

Hoffentlich erfahren wir durch dieses Verfahren auch, ob Herr Herrmann mit Billigung Söders gehandelt hat. Sollte Herr Herrmann mit Wissen oder gar auf Weisung des Ministerpräsidenten tätig geworden sein, wäre dies ein neuerlicher Skandal! Dann hätte nicht nur ein Minister unrechtmäßig gehandelt, sondern der Ministerpräsident selbst hätte sein Versprechen gegenüber den Bürgern und dem Landtag gebrochen.“