Das Bundesverfassungsgericht hat das Veto aus Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für verfassungswidrig erklärt. Damit habe das Land „die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt“, urteilten die Karlsruher Richter. Der monatliche Beitrag wird damit, rückwirkend zum 20. Juli, von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen.
Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, der auch BR-Rundfunkrat ist, kommentiert dies wie folgt:
„Die Verlierer sind bei diesem Urteil die Gebührenzahler. Sie müssen in Zukunft einen noch höheren Betrag zwangsweise entrichten als bisher schon. Deutschland leistet sich den teuersten beitragsfinanzierten Rundfunk der Welt mit jährlichen Kosten von 8,1 Milliarden Euro. Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Position des mit Zwangsgebühren finanzierten Rundfunks wieder einmal bestärkt, anstatt endlich eine Änderung dieses Systems anzumahnen, welches dem Prinzip der Informationsfreiheit eben gerade nicht entspricht. Freie Bürger müssen selbst entscheiden können, für welche Medienangebote sie ihr Geld ausgeben und für welche nicht.
Die AfD sieht sich durch diese Entscheidung aus Karlsruhe in ihrer Position bestätigt, dass die grundsätzlichen Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf juristische Weise, sondern durch politische Entscheidungen gelöst werden müssen. Als einzige Partei in Deutschland treten wir deshalb auch für eine grundlegende Reform des Rundfunksystems ein.“