Die AfD-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Gegen Diskriminierung bei der Besetzung von Unternehmensvorständen: Nein zur Quotenfrau!“ in den Bayerischen Landtag eingebracht. Darin fordert sie die Staatsregierung auf, sich „gegen die Frauenquote in Unternehmensvorständen zu positionieren.“ Der Landtag soll das Prinzip der Chancengleichheit in der privaten Wirtschaft unabhängig vom Geschlecht unterstützen.

Die Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, äußert sich dazu wie folgt:

„Bei der Besetzung einer Stelle sollte nur die persönliche Eignung einer Person ausschlaggebend sein, nicht aber eine ideologische Wunschvorstellung. Eine Frauenquote, die eine positive Diskriminierung mit dem Ziel der Ergebnisgleichheit (Paritätsprinzip) vorsieht, ist grundgesetzwidrig. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG zielt allein auf Chancengleichheit ab.

Zudem greift die Frauenquote in die Grundrechte der Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG), der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und in die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) ein. Daher wurden die Paritätsgesetze in Thüringen und Brandenburg für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.

In einer freien Gesellschaft muss es den Unternehmen überlassen bleiben, wen sie einstellen. Und Frauen können selbst entscheiden, welchen Beruf sie ergreifen möchten!

Ich fordere die Staatsregierung auf, zu den westlichen Werten der Chancengleichheit und des Leistungsprinzips zurückzukehren. Gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten, auch im ländlichen Raum, nützen den Frauen mehr als kollektivistische Gleichheitskonzepte.“