Eine Familienrichterin am Amtsgericht Weilheim hatte im April entschieden, dass die Schulleitung eine Realschülerin nicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände verpflichten durfte. Die Entscheidung erging aufgrund des von den Eltern des Mädchens behaupteten Verdachts einer Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB. Daraufhin wurden mehrere Strafanzeigen gegen die Richterin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt. Die Vorermittlungen wurden nun eingestellt, da die Staatsanwaltschaft München II keinen Anfangsverdacht sieht.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Die Unabhängigkeit der Justiz von politischen Vorgaben gehört zu den essenziellen Bestandteilen eines Rechtsstaates. Insofern begrüße ich es sehr, dass die Vorermittlungen gegen die Weilheimer Familienrichterin eingestellt wurden! Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass die Richterin in dieser Angelegenheit durchaus zuständig war, auch wenn Maßnahmen einer Schule, die aufgrund von Verordnungen ergehen, Hoheitsakte sind. Zwar sind für diese eigentlich die Verwaltungsgerichte zuständig, aber über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheiden die Familiengerichte von Amts wegen, wie das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile festgestellt hat (Beschl. v. 16.06.2021, Az. 6 AV 1.21 u.a.). Ein Anfangsverdacht der Rechtsbeugung ist somit nicht gegeben.
Ich fordere die Staatsregierung auf, nun endlich für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen! Die Entscheidung des Familiengerichts gilt zwar nur für die Schülerin, deren Eltern geklagt haben, betrifft indirekt aber auch alle anderen Schüler in Bayern, die noch zum Tragen von Masken verpflichtet sind. Die Staatsregierung sollte die familiengerichtliche Entscheidung, dass die Maskenpflicht das Kindeswohl gefährdet, akzeptieren und darf keinesfalls versuchen, Druck auf die Justiz auszuüben, um ihre falschen und rechtswidrigen Anordnungen durchzusetzen.“