Am Freitag, dem 07.05.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) aus dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) verabschiedet. Es beruht auf Empfehlungen der Baulandkommission und soll den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtern, um schneller und leichter den Wohnungsbau voranzubringen.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, sagt hierzu:
„Kaum wird in Berlin auf CSU-Initiative hin endlich ein Gesetz verabschiedet, um den Wohnraum-mangel zu lindern, schon melden sich die fachpolitischen Sprecher zu Wort und kritisieren einzelne Punkte zum Teil massiv, obwohl sie gleichzeitig in Berlin Regierungspartei sind.
Die CSU gibt sich wieder einmal so als würde die linke Hand nichts von der rechten Hand wissen. CSU-MdL Baumgärtner bezeichnete erst kürzlich in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung des Landtages CSU-Bundesinnenminister Seehofer als eigentlichen Sozialisten, der in der falschen Partei wäre
Es ist nachvollziehbar, dass das Gesetz weitestgehend unnütz, ja sogar schädlich ist, doch die inhaltlichen Bestrebungen sollten im Vorfeld auch den CSUlern in Bayern bekannt gewesen sein. Daher ist es nicht zu verstehen, dass ein im Bundestag mit Mühe gezimmerter Kompromiss mit der SPD, nun im Bundesrat aufgelöst werden soll. Dies ist weder guter Stil noch komme es dem dringend benötigten Wohnraumbau zugute. Schließlich muss nun wohl wieder von vorne begonnen werden.
Es ist zwar zu begrüßen, dass damit solch kontraproduktive Instrumente wie der sektorale Bebauungsplan, die Eigentumseingriffe durch das Umwandlungsverbot von Mietimmobilien zu Eigentumswohnungen oder die leichtere Zugriffsmöglichkeit der Kommunen auf Grundstücke zum Verkehrswert sowie die Verzögerung von Baumaßnahmen durch verlängerte Einspruchsfristen verhindert werden konnten, doch leider fällt auch das mögliche Potenzial eines vernünftig geschnittenen Baulandmobilisierungsgesetzes weg, das dann wohl erst einmal nicht kommt.
In diesem Kontext möchte ich auf die guten Ansatzpunkte der AfD-Landtagsfraktion hinweisen, die schon letztes Jahr bei der Diskussion um die Novellierung der Bayerischen Bauordnung ins Spiel gebracht und von der Regierungskoalition von CSU und Freien Wählern teilweise aufgegriffen und in abgewandelter Form umgesetzt wurden.
Andere sinnvolle Punkte sind nun ebenfalls in diesem Gesetz zu finden und werden bei einer Ablehnung im Bundesrat dann leider nicht umgesetzt, beispielsweise die lobenswerte Erhöhung von nur drei möglichen Wohnungen je Hofstelle auf fünf für Bauen im Außenbereich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe f des Baugesetzbuches.
Einige unserer Anträge zielten ebenso wie manche Aspekte des jetzt von den eigenen CSU-Leuten infrage gestellten Baulandmobilisierungsgesetzes auf die Erleichterung von Dachgeschossausbauten und Aufstockungen oder eine vernünftige und sinnvolle Ausweitung der zulässigen Baugebiete in die Gewerbegebiete hinein.
Die Hoffnung zur Umsetzung der begrüßenswerten Ideen ruhe nun auf der zielführenden Arbeit des Vermittlungsausschusses.“