Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom heutigen Donnerstag die Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt. Dadurch bleibt das Verbot, zwischen 22:00 und 05:00 Uhr ohne triftige Gründe das Haus zu verlassen, weiterhin in Kraft. Über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist damit noch kein Urteil gefällt; diese Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Laut den Karlsruher Richtern erweisen sich die Verfassungsbeschwerden, auch wenn der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, „nicht schon als offensichtlich begründet.“ Die Ausgangsbeschränkungen dienten nämlich „einem grundsätzlich legitimen Zweck.“ Der Gesetzgeber verfolge das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen, sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut sicherzustellen. Dieses Ziel „soll durch effektive Maßnahmen zur Reduzierung von zwischenmenschlichen Kontakten erreicht werden“, wie das Gericht in einer Pressemitteilung erklärte.
Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, äußert sich dazu wie folgt:
„Zwar ist in der Hauptsache noch keine Entscheidung getroffen worden, aber die Ablehnung der Eilanträge lässt nichts Gutes erahnen: Das Verfassungsgericht hat offenbar eine politische Vorentscheidung im Interesse der Merkel-Regierung getroffen. Die Richter behaupten allen Ernstes, es sei ‚nicht offensichtlich unplausibel‘, dass der gewünschte Effekt der Ausgangssperren auf das Pandemiegeschehen auch tatsächlich eintritt.
Mit diesem Argument – es könnte ja doch etwas nützen, auch wenn die bisherigen Erfahrungen dagegensprechen – können Regierungen künftig nahezu jede Grundrechtseinschränkung begründen. Dem weiteren Abbau von Grund- und Freiheitsrechten ist damit Tür und Tor geöffnet. Für die freiheitliche Demokratie in Deutschland und damit für alle Bürgerinnen und Bürger ist heute ein schwarzer Tag. Die Neutralität des Bundesverfassungsgerichts hat in den vergangenen Jahren durch die systematische Berufung von Richtern, die den politischen Konformismus der Altparteien zum juristischen Maßstab erheben, bereits schweren Schaden erlitten. Es ist daher dringend notwendig, die Unabhängigkeit der Judikative vollständig wiederherzustellen.
Derzeit tritt nur noch die AfD für eine Trennung der staatlichen Gewalten ein, wie sie in einem Rechtsstaat unverzichtbar ist.
Ich hoffe, dass viele Bürger die Bundestagswahl auch zu einer Abstimmung über die Unabhängigkeit der Justiz machen werden und die AfD als Rechtsstaatspartei unterstützen.“