Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz von 2019 ein Urteil verkündet, nach dem das Gesetz „zu kurz greift“. So würden hinreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlen. In dem wegweisenden Urteil heißt es zu künftigen Freiheitsbeschränkungen: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Der energiepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, sagt hierzu folgendes:
„Dieses Urteil aus Karlsruhe ist in der Tat historisch, aber keinesfalls so, wie es die herrschenden Medien in gewohnter Einhelligkeit gefeiert haben.
Das Verfassungsgericht stellt die Klimaziele über die Grundrechte. Die Folge wird sein, dass zukünftig viele Unternehmen Deutschland verlassen werden.
Eine Gesellschaft unter der Herrschaft links-grüner Öko-Ideologie wird uns, ähnlich dem Corona-Regime, Ausgangssperren, Reise- und Arbeitsverbote sowie Enteignungen bescheren. Und dies alles angeblich zur Rettung des Klimas!
Auch jede Kritik an der Klima-Ideologie wird künftig als verfassungswidrig gelten, und die Gegner einer solchen Gesellschaft können vom Verfassungsschutz beobachtet oder gar strafrechtlich belangt werden. Verbote von Parteien oder Protestbewegungen, sowie die Kriminalisierung wirtschaftlicher Tätigkeit und individueller Mobilität werden zukünftig auf der Tagesordnung sein.
Als AfD warnen wir vor den bereits jetzt absehbaren Folgen dieses politischen Urteils. Wir werden in Zukunft, wenn auch noch eine Bundesregierung mit starker grüner Dominanz gebildet wird, mit verheerenden Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die gesamte Gesellschaft, rechnen müssen.
Eine Klima-Diktatur, die die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzen möchte, während man auf 0,07 Prozent der Gesamtfläche der Erde lebt, ist nur als realitätsfremd und gemeingefährlich zu bezeichnen!“