Die AfD-Fraktion hatte beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München Klage gegen die Maskenpflicht im Landtag bzw. gegen die Corona-Testpflicht für Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, eingereicht. Das Gericht lehnte die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ab, da in diesem Fall eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vorläge. Dies ergebe sich aus der formellen Stellung der Antragsteller und Antragsgegner zueinander sowie insbesondere durch die „antragstellerische Berufung auf das Recht der Abgeordneten auf freie Ausübung des Mandats nach Art. 13 Bayerische Verfassung“. Die AfD-Fraktion wird gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Der parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„Die AfD-Fraktion hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts mit Befremden zur Kenntnis genommen. Leider wurde uns vom Gericht der uns eigentlich zustehende Rechtsschutz vorenthalten. Auch für Abgeordnete müssen die Grundrechte jedoch uneingeschränkt gelten. Diese sehen wir aber durch die Hausordnung der Landtagspräsidentin verletzt. Auch unser Recht auf freie Ausübung des Mandats wird durch die Vorschrift zum Maskentragen am Platz eingeschränkt. Nach Auffassung des Gerichts würden Abgeordnete zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis mit gesteigerter Bindung unter Ausschluss der Berufung auf Grundrechte stehen, obwohl das in der Rechtswissenschaft selbst bei Polizisten und Soldaten nicht mehr vertreten wird.
Wir werden diese Einschränkung unserer Grundrechte durch willkürliche Vorschriften der Landtagsverwaltung sowie wie den Ausschluss des Verwaltungsrechtswegs nicht hinnehmen und gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.“