Die von der Bundesregierung vorgelegte Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sieht u. a. vor, ab einem Inzidenzwert von 100 bundesweit einheitliche Ausgangssperren und sogenannte harte Lockdown-Maßnahmen beschließen zu können. Diese Beschlüsse werden zukünftig auch die Berufsfreiheit und die Unternehmertätigkeit in vielen Wirtschaftsbereichen treffen, insbesondere bei den kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den vielen Selbstständigen.
Der industriepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, sagt hierzu:
„Seit über einem Jahr sind weite Teile des wirtschaftlichen Lebens Verboten und zahlreichen Zwängen ausgeliefert, die von Merkel und Söder ohne jegliche wissenschaftlich-begründete Datenbasis beschlossen und umgesetzt wurden.
Mit diesem Ermächtigungsgesetz, dass auf einem höchst fragwürdigen Fundament – dem Inzidenzwert – basiert, wird der Bundesregierung eine alleinige Entscheidungsmacht gegeben, die es so bis dato in Deutschlands nie gab. Diese Macht, die sich auf einige weinige konzentrieren wird, kann nur zum Schaden für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft führen, denn es fehlt hier jegliche Kontroll- und Prüfinstanz.
Als AfD fordern wir daher, und das auf allen Parlamentsebenen, diesem Gesetzesvorhaben Einhalt zu gebieten und so eine Freiheitseinschränkung zu verhindern, die direkt unsere wirtschaftliche Souveränität und damit unseren Wohlstand massiv bedroht. Wer seine Heimat liebt, kann diesem Gesetz nicht zustimmen!“