Die Freien Wähler haben anlässlich der geplanten Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. So halten die Freien Wähler die sogenannte „Bundesnotbremse“, die u.a. eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 05:00 Uhr ab einer Inzidenz von 100 vorsieht, für zu pauschal und der regionalen Komplexität des Geschehens nicht angemessen. FW-Bayernchef Hubert Aiwanger betonte, dass der Bund nicht die richtige Ebene wäre, um pragmatische und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, sagt hierzu folgendes:
„Als Juniorpartner der CSU haben die Freien Wähler bis dato sämtliche Corona-Maßnahmen von Ministerpräsident Markus Söder vollumfänglich, ja sogar mit Inbrunst, mitgetragen.
Waren die Maßnahmen noch so unverhältnismäßig oder gar schädlich für die Wirtschaft, die Familien, die Schüler, ja für die ganze Gesellschaft — die Freien Wähler haben sie mitgetragen.
Auf die berechtigte und faktenbasierte Kritik der AfD haben die FW-Vertreter stets mit Hohn und Spott, ja sogar mit Beleidigungen geantwortet.
Nun hören wir, dass die Freien Wähler eine Verfassungsbeschwerde einreichen wollen, die gegen Gesetzesverschärfungen und Kompetenzverlagerungen gerichtet ist, die in Bayern mittlerweile alltäglich geworden sind.
Die Bayerische Staatsregierung hat nicht nur alle Corona-Verordnungen, insbesondere die höchst zweifelhaften Lockdowns in allen Varianten, vorangetrieben, sondern sie stets noch mit eigenen Verschärfungen ergänzt. So gelten Ausgangssperren, wie sie nun vom Bund geplant sind, in Bayern schon lange.
Dieses Vorgehen der Freien Wähler kann man daher nur als heuchlerisch bezeichnen, wenn sie nun etwas auf Bundesebene anfechten, was sie auf Landesebene schon lange mittragen. Die Freien Wähler sollten sich prinzipiell überlegen, wie lange sie dieses Trauerspiel einer Quasi-Partnerschaft mit der CSU noch aufrechterhalten wollen, ohne vollends jegliche Kontur und Glaubwürdigkeit zu verlieren. Eine Alibi-Aktion wie diese Verfassungsbeschwerde wird dafür nicht ausreichen.“