Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes vorgelegt, der der „Wahrung der Wissenschafts- und Redefreiheit“ – so der Titel des Entwurfes – dienen soll. Die freie Rede ist das Lebenselixier der Demokratie und ein wichtiger Baustein einer freien und liberalen Gesellschaft. Eine besondere Bedeutung hat in diesem Rahmen die Wissenschaftsfreiheit, die unsere Universitäten zu Zentren der Aufklärung und der geistigen Innovationen werden ließ. Gegenwärtig ist sie jedoch durch eine intolerante „Cancel Culture“ bedroht, die massiven Druck auf Akademiker und Studenten ausübt.
Um der im Grundgesetz sowie in Art. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes garantierten Wissenschafts- und Redefreiheit wieder Geltung zu verschaffen, schlägt die AfD-Fraktion die Einrichtung eines Freiheitsbeauftragten vor, der personalrechtlich dieselben Rechte wie die Frauenbeauftragte innehat.
Der Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, erläutert dies wie folgt:
„Die Rede- und Forschungsfreiheit an den Hochschulen ist derzeit durch radikale, als alternativlos dargestellte Ideen stark gefährdet. Hochschulangehörige müssen an manchen Fakultäten mit Repressionen rechnen, wenn sie ihre Überzeugungen äußern. Akademiker werden unter Druck gesetzt, ihre Lektürelisten ideologischen Maßstäben anzupassen, Wissenschaftler halten aus Angst vor Diskriminierung Forschungsergebnisse zurück, Störer verhindern Vorträge missliebiger Redner, Promotionsprojekte werden oft nicht mehr nach Befähigung, sondern nach ideologischer Angepasstheit vergeben. Manchmal wurden Studenten schon tätlich angegriffen, und Hochschullehrer wurden entlassen oder gezwungen, ihre Thesen zu widerrufen.
Aus diesen Gründen halten wir die Schaffung eines Freiheitsbeauftragten nach dem britischen Vorbild des „Free Speech and Academic Champion“ für unabdingbar, um an bayerischen Hochschulen für die Durchsetzung von Art. 3 BayHSchG zu sorgen. Dieser Freiheitsbeauftragte soll, analog zur Frauenbeauftragten gemäß Art. 4 BayHSchG, aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt werden. Er weist die Hochschulgremien auf mögliche Verstöße gegen Art. 3 BayHSchG hin und stellt die diskriminierungsfreie Arbeit einer von einer unrechtmäßigen Einschränkung ihrer Wissenschaftsfreiheit betroffenen Person sicher.
Wir fordern die Staatsregierung sowie alle Fraktionen des Bayerischen Landtags auf, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen! Rede- und Wissenschaftsfreiheit müssen an den bayerischen Hochschulen wieder uneingeschränkt gelten.“